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Achtung! – Änderung der Rechtstexte wegen neuer Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung ab 01.02.2017
ab 1. Februar 2017 gelten für Unternehmer neue Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), dem deutschen Umsetzungsgesetz zur ADR-Richtlinie.
Unternehmer, die Verträge mit Verbrauchern schließen und sich bereits einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen haben, müssen darüber nunmehr in bestimmter, vom Gesetz vorgeschriebener Form, informieren.
Aber auch Unternehmer, die sich keiner Schlichtungsstelle angeschlossen haben, unterliegen bei einer Anzahl von mindestens 11 Mitarbeitern der neuen Informationspflicht. Zu erklären ist, ob eine grundsätzliche Bereitschaft besteht, an Schlichtungsverfahren vor anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
Nähere Erläuterungen können Sie hier nachlesen.
Die Informationspflicht nach dem VSBG gilt nur für Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die Verträge mit Verbrauchern online, per E-Mail, Telefon oder Fax, aber auch im stationären Einzelhandel schließen.
Um der neuen Pflichtinformation nachzukommen, ist eine Ergänzung der Rechtstexte erforderlich.
Die Ergänzung betrifft ausschließlich das Impressum und die AGB/ Kundeninformationen (soweit auf der jeweiligen Internetpräsenz verwendet) bei:
• eigenen Online-Shops, über die Waren und Dienstleistungen an Verbraucher bzw. an Verbraucher und Unternehmer angeboten werden (kein B2B)
• Plattformen (z.B. eBay, Amazon)
• Präsentationsseiten
• Blogs, Social Media, Foren
Weitere Rechtstexte sind von der Änderung nicht betroffen.
Achtung: Unternehmer, die weniger als 11 Mitarbeiter beschäftigen und sich nicht freiwillig oder verpflichtend einer Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen haben, haben keine Informationspflicht für das Impressum und die AGB/Kundeninformation. Die Rechtstexte ändern sich in diesem Fall nicht und ein erneutes Herunterladen der Rechtstexte ist nicht erforderlich. Einzig die Stammdaten sind zu ergänzen.
Achten Sie bitte bei der Aktualisierung Ihrer Internetpräsenzen darauf, dass die bisher verwendeten Versionen der Impressen, sowie AGB/Kundeninformationen, komplett von allen Webseiten entfernt werden und auch bei Übersendung der Rechtstexte an den Kunden, die aktualisierten Versionen verwendet werden.
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