Statistik |
Beiträge: 144.531 (Täglich: 19,19 )
Themen: 16.700
Mitglieder: 13.209
Neuestes Mitglied: zitronentee.
Ausl. d. letzten Minute: 239%
Ausl. d. letzten 5 Minuten: 205%
Ausl. d. letzten 15 Minuten: 212%
Aktulle Uhrzeit: 20:03
Freier Webspace: 4.04 TB
PHP-Version: 7.4.33
|
|
|
@alle Erotik Boardbetreiber in Deutschland |
|
@alle Erotik Boardbetreiber in Deutschland |
|
Ich möchte Euch allen ans Herz legen, dass Ihr das Jugendschutzgesetz beachtet.
Ich habe sehr wichtige Informationen erhalten, welche AVS Systeme (für geschlossene Benutzergruppen) in Deutschland zulässig sind.
http://www.kjm-online.de/public/kjm/inde...show_1=91,85,56
Bitte lest es Euch sorgsam durch, nicht dass einer von Euch evtl. böse auf die Nase fällt.
Nur diese Systeme sind zur Zeit laut Jugendschutzgesetz erlaubt und KEINE anderen.
Wenn Ihr Euch nicht sicher seid, wendet Euch bitte an die Seite www.jugendschutz.net dort könnt Ihr Anfagen stellen, oder viele weitere Informationen lesen.
__________________ Gruß yve
Jemand der niemals Fehler gemacht hat, hat nie was Neues ausprobiert.
Albert Einstein
|
|
10.10.2005 09:10 |
|
|
|
@Yve
Geschlossene Benutzergruppen hat in dem Fall nichts mit Foren zu tun
sondern gilt für gesicherte Membersbereiche auf allen Erotikseiten.
Identitäts-Check hätte der KJM gerne.... wie man selber schreibt...
Eine entsprechende Umsetzung im Regelbetrieb vorausgesetzt, erfüllen sie die gesetzlichen Vorgaben. Die KJM wird später überprüfen, ob sich die Systeme in der Praxis unter Jugendschutzgesichtspunkten bewähren. Das ist doch schon der Lacher
So gibt es noch aussreichend Zahlungssysteme mit Perso-Kontrolle die zulässig sind.
Esi st immer noch eine Grauzone wo der KJM sich versucht durchzusetzen, ähnlich wie bei Telefonsex, Handy - Erotik-Bilder und SMS.
Der Identitäts-Check ist das Zauberwort vom KJM und wird sicher zukünftig irgendwann mal Gesetzesgrundlage sein. Aber so lange man versucht den Großen den Kuchen zu geben um den Markt zu bereinigen wird das wohl nix.
Identitäts-Check heißt heute:
Die Aufstellungsliste von KJM, aber auch noch andere praktizierende Alternativen, wie z.B Webcamkontrolle (Gesicht und Perso) und der Perso und Telefoncheck, auch reicht ein gescanntes Bild mit Gesicht und Perso.
Dazu muß man auch sagen, für die lieben aufgeblasenen KJM-Leutchen endet das Internet an den Grenzen der BRD, und solange man dort nicht umdenkt wird das wohl nie was werden.
Der Hintergrund ist eher das man in dem "Ach so sauberen Deutschland" die Erotik abschaffen will, und das Ziel wird täglich mehr erreicht in dem die Firmen ins Ausland gehen oder wegen den Abmahnwellen Ihre Seiten gleich zu machen.
Ein schönes Beispiel war der 0190er Dealer. Aus nichtigen Gründen wurde er auf die 0900 umgestellt und der Markt ist platt. Vorgemacht hatte es Österreich wo man die Entwicklung vorher schon beobachten konnte. Am Jahresende laufen die 0190er Servicerufnummer ebenfalls aus, dafür kommt die 0900.
Durch die verschärften Regeln, wird der Markt nicht sicherer gemacht, wie man unter dem Deckmantel behauptet, sondern regelrecht bereinigt.
Deutschland hat so viel Geld das man auf "Schmutzige Steuern" verzichten kann. Das bestes Beispiel unter vielen anderen "Beate Uhse" ist schon vor langer Zeit nach Holland gegangen. Waren ja nur ein paar Arbeitsplätze und Millionen Steuern im Jahr.
Warum bezahlen Bordelle wohl keine Steuern ???
Man möchte beruflich kein Bordell betreten, so ist das!
Liebe Grüße
Manfred
__________________ An jedem Ende eines Regenbogens steht ein Eimer voll mit Gold! Suche noch Mitglieder für mein Reiki Esoterik Board :-)
|
|
10.10.2005 14:01 |
|
|
|
|
Zitat: Original von Reikifrau
Der Identitäts-Check ist das Zauberwort vom KJM und wird sicher zukünftig irgendwann mal Gesetzesgrundlage sein. |
|
|
Ich habe lange mit jemanden vom Jugendschutz geschrieben...
Sie sagte mir, dass die gerade dabei sind, diese als Gesetzesgrundlage hin zubekommen.
Selbst was deutsche Webmaster betrifft, die im Ausland nen Server haben und erotische Seiten ohne avs system betreiben, sind sie dabei gerade was auszuhandeln...
Ich weiß zwar nicht wie lange es dauert, aber die Dame meint, dass die nun sehr verschärft drauf achten und einigen wie schon immer nachgehen werden.
Ich wollte nur das mitteilen, was ich erst vor kurzem erfahren habe... Mehr wollte ich nicht machen
__________________ Gruß yve
Jemand der niemals Fehler gemacht hat, hat nie was Neues ausprobiert.
Albert Einstein
|
|
10.10.2005 14:35 |
|
|
|
Huhu @Ive
das beste Mittel ist eine schöne .COM oder ähnliches
Auch wenn man versucht an ausländische Domains ranzukommen, keine Chane solange man die Gesetze nicht ändert, und das ist nicht nur das Jugendschutzgesetz sondern auch die betrieblichen Grundlagen :-)
Eine Firma ist dort wo der Server betrieben wird, damit ist man sogar Umsatz-, Gewerbesteuerfrei. Ebenfalls gilt das Recht wo der Server steht. :-) Wobei die meisten Webmaster nicht wissen das man dann eigentlich eine Zweigstelle hat :-) die angemeldet werden sollte.
Das hätte der KJM gerne anders, Tja. In Spanien kauft man Erotikartikel offen im Supermarkt, Pornozeitungen stehen in Augenhöhe, so das Kinder sie sogar anschauen können, usw.
Habe auch ein bischen im europäischen Ausland liegen, nette Einnahmen da sie Steuerfrei in Deutschland ankommen, und die bisschen MwSt.-Steuer im Ausland. Da lach ich drüber und ich kann auch ruhig schlafen.
LG
Manfred
__________________ An jedem Ende eines Regenbogens steht ein Eimer voll mit Gold! Suche noch Mitglieder für mein Reiki Esoterik Board :-)
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Reikifrau: 10.10.2005 15:02.
|
|
10.10.2005 15:00 |
|
|
|
Tja, jeder so wie er will
Ich wollte das ja auch nur als Hinweis geben, mehr nicht...
Da ich ab und an gefragt wurde, auf was man achten sollte und so...
Nun habe ich die Antwort für alle öffentlich gemacht, die ich "in der ähnlichen art" bekommen habe.
Mehr kann ich nicht machen und bin auch nicht in der Lage dazu, da ich leider kein Antwalt oder eine Jugenschutzbeauftragte bin
Nun kann jeder selbst das draus machen, wie er es für richtig hällt und ich brauche mich um so was nicht kümmen
__________________ Gruß yve
Jemand der niemals Fehler gemacht hat, hat nie was Neues ausprobiert.
Albert Einstein
|
|
10.10.2005 16:07 |
|
|
|
Ich habe mein Board vor ein paar Tagen vom Jugendschutz prüfen lassen und es wurde nichts beanstandet. *freu*
|
|
10.12.2005 20:13 |
|
|
|
|
Zitat: Original von DenHelder
oke oke
aber was ist wenn folgende dinge greifen:
der betreiber ist mit adresse und firmensitz im ausland gemeldet und hostet in deutschland???
was kann der deutsche gesetzgeber dann machen???
cya
DenHelder |
|
|
Da kann Deutschland einiges machen, über den Hoster dicht machen, (Sperrung Denic bei .de) Aber wer hostet freiwillig Erotik in D.
Weitere rechtliche Konsequenzen hat es aber sehr sehr selten, in England wird die Post nicht einmal durchgestellt
Hinzu kommt das daß Verfahren dann ja auch im Ausland (Firmensitz) geführt wird.
Ich kenne da ein nettes Beispiel: Domain xyz und Betreiber ist in D ansässig und zeigt das Schlimmste. Der deutsche Jugendschutz machte Ihm das Ding zu. 3 Tage später lag die Domain unter dem gleichen Namen in England. Seit dem beisst sich der Jugendschutz die Zähne aus.
Ich möcht aber auch ganz klar darstellen, das ich sowas nicht gut heisse, allerdings ist Deutschland auf dem besten Wege Busen, Frauen in Dessous etc zu verbieten. Dies nicht nur die Erotikbranche trifft. Ein Bekannter von mir schreibt das nette Wort mit F. auf seine HP und kriegt durch einen Abmahnlustigen Anwalt was auf die Mütze. Da kann man nur abhauen.
LG
Manfred
__________________ An jedem Ende eines Regenbogens steht ein Eimer voll mit Gold! Suche noch Mitglieder für mein Reiki Esoterik Board :-)
|
|
10.12.2005 21:01 |
|
|
|
Hi Manfred,
das ist jetzt bitte nicht persoenlich zu nehmen, aber es ist nicht nur schlichtweg falsch, sondern auch noch gefaehrlich was Du geschrieben hast.
|
Zitat: das beste Mittel ist eine schöne .COM oder ähnliches
Auch wenn man versucht an ausländische Domains ranzukommen, keine Chane solange man die Gesetze nicht ändert, und das ist nicht nur das Jugendschutzgesetz sondern auch die betrieblichen Grundlagen :-)
|
|
|
Was nuetzt Dir Deine schoene .com Adresse? Ueber Whois-Abfragen lassen sich leicht Inhaber und Betreiber ermitteln. Wenn nicht ueber eine Whois, dann ueber eine Ripe-Abfrage zur IP.
|
Zitat:
Eine Firma ist dort wo der Server betrieben wird, damit ist man sogar Umsatz-, Gewerbesteuerfrei. Ebenfalls gilt das Recht wo der Server steht. :-) Wobei die meisten Webmaster nicht wissen das man dann eigentlich eine Zweigstelle hat :-) die angemeldet werden sollte.
|
|
|
Auau... Das ist absolut falsch. Es ist uninteressant, wo der Server steht. Eine Firma ist da, wo sie angemeldet ist.
Hast Du ein Gewerbe in Spanien angemeldet, dann ist Deine Firma in Spanien und unterliegt dem spanischen Recht. Dazu solltest Du Dich aber auch in Spanien befinden und dort Deine Webseiten betreiben.
Ist dem nicht so und Du erbringst Deine Leistungen in Deutschland, dann unterliegst Du auch der deutschen Steuer und der deutschen Rechtssprechung.
Jede Dienstleistung ist dort zu versteuern, wo sie erbracht wird.
Beispiel:
Firma in Spanien betreibt eine Webseite mit Werbeeinnahmen. Werden die Vertraege mit dem Werbepartner in Spanien abgeschlossen, dann fallen die Steuern in Spanien an. Von der Umsatzsteuer bist Du dann befreit, wenn Du ueber eine Umsatzsteuer-ID verfuegst (auch VAT-ID).
|
Zitat:
Habe auch ein bischen im europäischen Ausland liegen, nette Einnahmen da sie Steuerfrei in Deutschland ankommen, und die bisschen MwSt.-Steuer im Ausland. Da lach ich drüber und ich kann auch ruhig schlafen.
LG
Manfred |
|
|
huihui... moege das Licht mit Dir sein und Dir niemals die Steuerfahndung auf den Hals hetzen ;-)
Sie sind nur dann steuerfrei, wenn Du mehr als die Haelfte des Steuerjahres im Ausland bist...
|
Zitat: wenn ich Dein Hoster wäre. würde ich sowas auch erzählen :-)
Also die Quelle ist das eurpäische Gewerberecht sowie das deutsche Umsatzsteuergesetz. |
|
|
Belege diese Quellen! Das EU-Gewerberecht ist Teil des öffentlichen Wirtschaftsrechts, das den Berufszugang und die Berufsausübung selbstständiger Tätigkeiten regelt.
|
Zitat: Ebenso ist der Jugendschutz immer dort wo eine Domain gehostet ist, da auch die Hoster dafür rechtlich belangbar sind. |
|
|
Die komplette Aussage ist falsch und gefaehrlich!! Kontaktiere einen Anwalt dazu, wenn Du dies nicht glauben magst.
Der Jugendschutz ist da, wo der Webmaster seine Leistung usw. erbringt. Ausschlaggebend ist der Ort der Willensbildung.
Wenn ein Webmaster aus Berlin seine Seiten in China hostet und frei FSK18 Content anbietet, dann macht er sich strafbar, egal wo seine Seiten liegen.
Ein Webmaster aus Amsterdam unterliegt den niederlaendischen Bestimmungen, auch wenn sein Server in Deutschland steht.
Eine Mitstoererhaftung fuer den Provider gibt es meines Wissens nach nur in Deutschland und auch nur dann, wenn der Provider nach Bekanntwerden von ungesetzlichen Inhalten diese weiterhin zugaenglich macht.
Sitzt der Provider in China oder sonstwo, dann hebt ihn dies nicht einen Zentimeter an.
Anmerkungen: Dies ist keine Rechtberatung, sondern einzig die Klarstellung auf einige vollkommen verdrehte Aussagen. Wer es ganz genau wissen will, der wende sich an einen Anwalt in Deutschland.
Beste Gruesse
Rakna
|
|
10.12.2005 21:31 |
|
|
|
Wir haben ja keine Pornografischen Inhalte im "öffentlichen" Forum liegen.
Wir sind ja auch mehr ein allgemein Board.
|
|
10.12.2005 21:32 |
|
|
|
Steuerrecht im Internet - steuerbare Vorgänge beim e-commerce
Online-Dienstleistungen
Die Website begründet keine Betriebsstätte, auch nicht die Zugangs- bzw. Datenübertragungsnetze ins Inland. Eine solche bewirkt allerdings (vgl. Art. 5 OECD-Muster-DBA) der Web-Server, wenn es sich dabei
um eine physikalische Anlage mit einer festen Beziehung/Verbindung zur Erdoberfläche handelt, die auf gewisse Dauer angelegt ist,
über die der Steuerpflichtige tatsächliche oder rechtliche Verfügungsgewalt (z.B. als Eigentümer, Mieter, Pächter oder sonstiger Sachwalter) hat,
wenn und soweit die Anlage der Unternehmens(kern)tätigkeit dient bzw. die Tätigkeit (auch) durch diese Anlage erfolgt.
Voraussetzung hierfür ist, daß sich diese Tätigkeit nicht auf bloße Hilfs- (z.B. Werbe-) Leistungen beschränkt, sondern konkrete Geschäftsabschlüsse darüber vollzogen werden; nur dann nimmt der Server - wie erforderlich - die Kerntätigkeit des Unternehmens wahr.
Daraus folgt: Server, die dauerhaft im Ausland stationiert sind und über die Kerngeschäfte des Unternehmens getätigt werden, führen hinsichtlich der dadurch erzielten Umsätze nicht zur Inlandsbesteuerung.
__________________ An jedem Ende eines Regenbogens steht ein Eimer voll mit Gold! Suche noch Mitglieder für mein Reiki Esoterik Board :-)
Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Reikifrau: 10.12.2005 23:11.
|
|
10.12.2005 22:45 |
|
|
|
Jugendschutz im deutschen Netz,
Heise:
..........Im Dezember hatten sich Bund und Länder nach jahrelangem Tauziehen um Befugnisse darauf geeinigt, dass prinzipiell die Landespolitiker über den Jugendschutz in den gesamten elektronischen Medien wachen und die strengen Regeln für den Rundfunk auf das Internet und alle elektronischen Online-Medien ausweiten dürfen.
Vor allem die Softpornobranche macht sich nun Sorgen um ihre Zukunft in Deutschland. Online werde in diesem Bereich hierzulande ‘recht viel Geld verdient’, sagt der Geschäftsführer des 430 Mitglieder vertretenden Bundesverbands Erotik Handel (BEH), Uwe Kaltenberg, und fügt nachdenklich ein ‘noch’ hinzu. Kaltenberg fürchtet, dass eine stärkere Reglementierung die Anbieter ins Ausland treiben könnte. Schon in den Niederlanden gelten wesentlich freizügigere Sitten, sodass die Server dort aufgestellt werden könnten....
Ich hoffe damit sind alle Fragen beseitig.
Manfred
__________________ An jedem Ende eines Regenbogens steht ein Eimer voll mit Gold! Suche noch Mitglieder für mein Reiki Esoterik Board :-)
|
|
10.12.2005 22:56 |
|
|
|
|
Zitat: Original von Reikifrau
@Rakna,
da muß ich Dir leider komplett widersprechen. Der Server ist die Grundlage da aus dem Internet aus jedem Land gekauft werden kann.
|
|
|
falsch, siehe mein vorheriges post
|
Zitat:
Vielleicht doch mal ein bisschen die europäischen gesetzlichen Grundlagen lesen. |
|
|
Das habe ich ;-) Ich habe beruflich damit zu tun...
|
Zitat: Da gibt es zum Beispiel Partnerprogramme - Der Server in Holland - der Betreiber sitzt in D - Die Umsatze werden komplett in Holland (Server)abgerechnet, egal von wo z.B der Dailer aufgerufen worden ist. Du bist nun der Werbepartner und bekommst nun von dem Betreiber Deine Provisionen, so werden die Beträge Netto überwiesen und die MwSt. in Holland abgeführt. Laut unserem Umsatzsteuergesetz wird dort die Leistung erbracht wo auch der Server (gleich Banküberweisung) steht, da der Server die Leistung technisch auch erbringt :-) |
|
|
Das sind mehrere Sachverhalte auf einmal, ich zerpflueck sie mal.
|
Zitat: da der Server die Leistung technisch auch erbringt |
|
|
Der Server erbringt im strafrechtlichen/steuerrechtlichen Sinne ueberhaupt nix, denn er ist weder eine natuerliche noch eine juristische Person.
|
Zitat: Die Umsatze werden komplett in Holland (Server)abgerechnet, egal von wo z.B der Dailer aufgerufen worden ist |
|
|
Die Umsaetze werden nicht vom Server abgerechnet. Das Unternehmen, welchem der Server gehoert, wird in diesem Fall in den Niederlanden sitzen und dort damit Umsatzsteuerpflichtig. Niemand wird irgendwo aufgrund seines Servers Umsatzsteuerpflichtig.
|
Zitat: Laut unserem Umsatzsteuergesetz wird dort die Leistung erbracht wo auch der Server (gleich Banküberweisung) steht |
|
|
Belege diese zwar kuehne, aber schlichtweg falsche Aussage!
Urteil des europaeischen Gerichtshofes vom 27. Mai 2004, Aktenzeichen C-68/03 - „Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Artikel 28b Teil E Absatz 3 – Vermittlungsdienste – Ort der Leistung“
„Abweichend von Artikel 9 Absatz 1 ist der Ort der Dienstleistungen von Vermittlern, die im Namen und für Rechnung Dritter handeln, wenn sie an anderen Umsätzen als den in den Absätzen 1 und 2 und in Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe e) genannten beteiligt sind, der Ort, an dem die Umsätze erbracht werden.
Hat jedoch der Empfänger der Dienstleistung eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Umsätze erbracht werden, so gilt der Ort der Dienstleistung des Vermittlers als im Gebiet des Mitgliedstaats gelegen, der dem Empfänger der Dienstleistung die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt hat, unter der ihm die Dienstleistung vom Vermittler erbracht wurde.“
Nach Artikel 9 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie, von der diese Bestimmung abweicht, gilt als Ort einer Dienstleistung grundsätzlich der Ort, an dem der Dienstleistende den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat."
Thema Umsatzsteuer-ID:
Da es sich in diesem Fall auch noch um eine "Briefkastenfirma" handelt, greift hier die Feststellung des BfF vom 01.04.03:
Danach ist ein Vertrauensschutz nach § 6 a UStG nicht zu gewähren, wenn die Ermittlungen der ausländischen Finanzbehörden zu der Erkenntnis führten, dass es sich bei dem vom Unternehmer mit USt-ldNr. aufgezeichneten Erwerber um ein Scheinunternehmen handelt. Der erforderliche Buchnachweis ist in diesen Fällen nicht erbracht. Es steht nämlich fest, dass durch die Aufzeichnung der USt-ldNr. des Scheinunternehmens nicht die USt-ldNr. des wirklichen Abnehmers aufgezeichnet wurde.
|
Zitat: Das Du bei einer ausländischen Firma auch Vorort da sein mußt ist nicht richtig. Der Firmenstandort muß telefonisch erreichbar sein und man sollte einen Geschäftsführer (Ansprechpartner) Vor-Ort sitzen haben. Dies machen aber schon viele Auslandsfirmen als Dienstleistung
|
|
|
Du hast Deine Aussage gerade selber widerlegt. Dann ist der bestellte Geschaeftsfuehrer zur Wahrnehmung der Aufgaben betraut, absolut korrekt. Bist Du aber Inhaber dieser Firma, und betreibst das ganze aus Deutschland, dann bist Du in Deutschland entsprechend haftbar und steuerpflichtig.
Die Finanzbehoerden werden also in diesem Fall pruefen, ob Du Dich der Steuerhinterziehung oder zumindestens der Steuerverkuerzung entweder strafbar machst oder mindestens eine Ordnungwidrigkeit begehst.
Du wirst Dich also in jeden Fall in einer Grauzone bewegen.
|
Zitat: Ich habe also den Hauptsitz in Spanien und die Zweigstelle in D, natürlich nicht anders herum. |
|
|
Dann solltest Du es eigentlich besser wissen.
|
Zitat: Was hast Du davon das Du einen Domain-Betreiber ausfindig machen kannst, wenn Du kaum rechtliche Handhabe hast. |
|
|
Wieso hast Du keine rechtliche Handhabe gegen einen Webmaster aus Berlin, der in China seine Seiten betreibt? Selbstverstaendlich hat man die.
|
Zitat: Keine Sorge ich habe schon Betriebsprüfungen gehabt und bin seit 10 Jahren in dem Geschäft |
|
|
Da mach ich mir keine Sorgen ;-) Nur finde ich es falsch, mit Halbwissen zu hausieren und anderen Falsches als vermeintlich Richtiges darzustellen. Es ist nicht ausreichend, zu sagen, ich mach das auch so, damit ist es richtig.
|
Zitat: Zusatz: Der Hoster ist dann rechtlich belangbar, wenn Ihm nachgewiesen werden kann, das er wußte was sich auf dem FTP befand. |
|
|
Richtig. So in etwa hatte ich es ausgedrueckt.
|
Zitat: PS. Ich kann Dir einige Beispiele geben, möchte Sie hier allerdings nicht posten. Non-Erotik
|
|
|
Ist auch nicht notwendig, ich kenne genuegend Beispiele. Wie bereits gesagt, beschaeftige ich mich beruflich damit...
Gruss Rakna
|
|
10.12.2005 23:10 |
|
|
|
|
Zitat: Lese mal meine Beiden letzten Beiträge, hat sich sicher überschnitten. |
|
|
Hab ich gelesen. Die Behauptung, Serverstandort = Firmenstandort gilt seit einigen Jahren nicht mehr. Vergleiche dazu die heutige Rechtssprechungbzw. die gesetzlichen Grundlagen.
|
Zitat: Du kommst aus Schweden ? |
|
|
Korrekt, was aber nicht bedeutet, dass ich die deutsche Rechtssprechung und den deutschen Jugendschutz nicht beurteilen kann ;-)
Gruss
Rakna
|
|
10.12.2005 23:34 |
|
|
|
|
|
|