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Neue Pflichtangaben für Dienstleister: Was Anbieter zur DL-InfoV wissen müssen, um Abmahnungen zu ve |
jakiri
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Neue Pflichtangaben für Dienstleister: Was Anbieter zur DL-InfoV wissen müssen, um Abmahnungen zu ve |
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20.05.2010 06:30 |
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jakiri
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Anmerkung zur Option "Privatperson": Webseiten, die ausschließlich "persönlichen oder familiären Zwecken" dienen, benötigen kein Impressum. Die Rechtsprechung ist jedoch zurückhaltend mit der Annahme rein privater Seiten. Schon ein Werbebanner oder ein Affiliate-Link können genügen, um als "kommerziell" zu gelten. Unternehmenswebseiten und Shops sind hingegen nie privat.
Auch Blogs dienen wohl in den seltensten Fällen ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken und sollten deshalb über ein Impressum verfügen.
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20.05.2010 06:32 |
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Was sind "die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben" bei einer (privaten) Homepage mit Affiliate-Link?
Vermutlich kam diese Verordnung auf Grund der Lobby-Arbeit der Gesellschaft für von Verarmung bedrohter Anwälte zustande ...
Gruß,
Markus
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Schwieriges dauert ein paar Sekunden, Unmögliches ein paar Minuten.
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20.05.2010 09:42 |
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jakiri
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@markusdippold
Tja unsere Rechtsanwälte in Deutschland sind schon arm dran. Es ist doch viel einfacher Abmahnungen zu schicken und Geld zu kassieren.
Natürlich muß man auch bedenken wer Links auf seiner privaten Homepage setzt z.B. von Affiliate bekommt ja auch Geld bei der Bestellung dafür wo mit Sicherheit einige das in der Steuererklärung nicht angeben. Ich finde dieses schon unfair gegenüber Gewerbebetreibende die alles angeben müssen.
Meine Meinung nach sollte jede private Seite mit Impressum verpflichtet sein. Gerade durch die schwarzen Schafe kommen die Rechtslagen ja. Statt abmahnen gegen Geld sollte die Leute eine Frist gesetzt bekommen und bei Nichtabänderung die Seite offline gesetzt bekommen.
Es gibt Seiten im Netz die z.B. die Schwarzarbeit mehr oder weniger fördern. Gegen diese Preise kannst du als Gewerbebetreibender nicht mithalten.
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20.05.2010 10:18 |
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Zitat: |
Original von jakiri
@markusdippold
...
Natürlich muß man auch bedenken wer Links auf seiner privaten Homepage setzt z.B. von Affiliate bekommt ja auch Geld bei der Bestellung dafür wo mit Sicherheit einige das in der Steuererklärung nicht angeben. |
Sagen wir mal so: Wenn ich das müßte, wäre es mir mehr als nur recht. Könnte ich doch im Gegenzug sämtliche Aufwände, die ich für das Betreiben der Website habe, als Werbungskosten geltend machen.
Ich denke, das würde ein sehr schlechtes Geschäft für das Finanzamt werden ...
Gruß,
Markus
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20.05.2010 22:07 |
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jakiri
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Hallo Markus,
natürlich muß man Einnahmen bei der Steuererklärung angeben. Ob du Ausgaben ansetzen kannst ohne ein Gewerbe angemeldet hast kann ich dir nicht sagen. Am besten mal einen Steuerberater fragen.
Gruß
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21.05.2010 06:14 |
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