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Urheberrecht |
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Hallo zusammen,
folgendes Problem habe ich:
2012 hat ein USer ein Bild verlinkt. In dieser Woche habe ich ein Schreiben von
einem Anwalt erhalten in dem sein Mandant behauptet, dass er der Urheber des
Bildes ist und nun soll ich
500 € Anwaltsgebühren zahlen
und eine Unterlassung von
5000 €uro unterzeichnen ...
Die Links wurden sofort gelöscht ! Hat hier irgend jemand einen Rat für mich und
einen Tipp ? Den User hattte ich zwischendurch gelöscht ...
Hat irgend jamend einen Rat ???
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01.05.2015 20:38 |
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dedie
wBB2-User
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Weis den Anwalt mal auf ein verbindliches Urteil des Hamburger OLG mit dem Aktenzeichen Az. 5 U 180/07 hin, darin wird eine Abmahnung wegen genau so was wie bei dir als nicht Zulässig gewertet.
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02.05.2015 08:35 |
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Hallo zusammen,
habt ihr noch weitere Urteile die mir helfen könnten ?
Wie handhabt ihr denn die Verlinkung von Bildern bei euch in euren Foren ?
Das wird ja immer schlimmer mit dem Urheberrecht ...
beste Grüße
Armin
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02.05.2015 12:46 |
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Es kommt doch darauf an, wie das Bild in Deinem Forum präsentiert wird.
Setze ich nur einen Link mit der Webadresse zu dem Bild, ist das unproblematisch - das Bild selbst ist in Deinem Forum nicht zu sehen, der User muss den Link öffnen.
Ansonsten immer schön eigene Bilder verwenden, dann gibts keine bösen Überraschungen.
Übrigens: Avatare von Forennutzern fallen ebenfalls unter das Urheberrecht. Nutzt einer Deiner User z.B. als Avatar eine Figur von Disney, die Du "irgendwo" in den Weiten des WWW "gefunden" hast, kann auch das erhebliche Probleme für Dich bedeuten.
Gruß Mike
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02.05.2015 14:31 |
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Hallo,
auf keinen Fall zahlen oder irgendwas unterschreiben.
500 € Anwaltsgebühren erscheinen mir zudem etwas zu hoch... es sei denn, das ist schon für die ganze Abmahnung.
Sein Mandant müsste erst mal beweisen, das er der Urheber ist.
Außerdem hast du, sofort nach Kenntnisnahme der Urheberrechtsverletzung, das Bild entfernt.
Der Rest ist einfach nur Abzocke des Anwalts.
Grüße
Mario
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04.05.2015 10:46 |
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HI
die Sache ist immer verwogener er argumentiert weil sein Mandant ein Bild
auf panoramio ( Picture-Sharing-Portal ) hechgeladen hat, ist er auch der Urheber
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04.05.2015 20:16 |
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Wenn ich mit meiner Digicam im Hamburger Hafen ein Foto von der gerade einlaufenden Quenn Mary II mache, dann bin ich der Urheber eben dieses Schnappschußes.
Das ändert aber auch nichts daran, wenn ich das Foto auf irgendeine Plattform hochlade.
Ich war, bin und bleibe Urheber dieses Fotos.
Gruß Mike
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05.05.2015 18:51 |
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Was sind denn das für Aussagen @Dr.Doom
Wenn Du ein Auto klaust, dann soll der Besitzer Dich also nicht verklagen, sondern erst mal nur ermahnen? (Kostenfrei auch noch) ?
Natürlich kann ein Urheberrechtsinhaber Dich sofort neben Unterlassung auch auf Schadensersatz verklagen. Es gibt sogar einige Fotografen, die recht gut davon leben, soetwas zu tun, kommen pro Bild doch auch mal locker 2000€ in die Tasche. (Ich hatte vor einiger Zeit erst einen netten Bericht dazu im Fernsehen gesehen, leider weiß ich nicht mehr in welcher Sendung)
Als Foreninhaber hat man zwar bessere Chancen, da wieder raus zukommen, aber wenn man Pech hat zahlt man eben.
Und was soll der Hinweis auf Harz4 ? Meinst dann brauchst nichts zahlen? Interessant. Wenn ich Dich verklagen wollte wäre dieses für mich eher ein Zeichen dafür das Du Dir nur den allerbilligsten Anwalt leisten kannst. Einen, der nicht auf Urheberrecht spezialisiert ist.
@sallakhi - Ich würde an Deiner Stelle mal schauen, ob Du da noch ältere Backups hast (SQL-Backups) und dann falls vorhanden aus einem dieser den User wieder herzustellen. Relevant dürfte in diesem Zusammenhang ja die IP-Adresse des Users sein, und der Zeitpunkt, wann er die IP-Adresse zum eintragen benutzt hat.
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Listiger_Falke: 07.05.2015 19:31.
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07.05.2015 19:30 |
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