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Boardregeln und rechtliches |
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Vielleicht kennt sich die Besitzern des Ero Boards auch mit meinem Problem aus
Ich habe in meinem Board auch einen Bereich für Liebe, Sex und Zärtlichkeit.
Jetzt meine Frage, kann ich belangt werden, wenn dort pornographische Dinge veröffentlicht werden (Bilderupload der User) oder einfach nur bestimmte Ausdrücke verwendet werden?
Reicht es, wenn ich Boardregeln habe, eine Einverständnisserklärung, die jeder bestätigen muss?
Gibt es irgendwo schon vorgefertige Einverständnisserklärungen? Bin im Formulieren von solchen Sachen nciht recht gut
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28.07.2004 21:43 |
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Viktor
Administrator
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28.07.2004 22:51 |
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RE: Boardregeln und rechtliches |
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Zitat: Original von Boergi
Vielleicht kennt sich die Besitzern des Ero Boards auch mit meinem Problem aus
Ich habe in meinem Board auch einen Bereich für Liebe, Sex und Zärtlichkeit.
Jetzt meine Frage, kann ich belangt werden, wenn dort pornographische Dinge veröffentlicht werden (Bilderupload der User) oder einfach nur bestimmte Ausdrücke verwendet werden?
Reicht es, wenn ich Boardregeln habe, eine Einverständnisserklärung, die jeder bestätigen muss?
Gibt es irgendwo schon vorgefertige Einverständnisserklärungen? Bin im Formulieren von solchen Sachen nciht recht gut
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Solange Du nur Bilder hast, die dem FSK 16 unterliegen brauchst Du keine Bedenken haben.
Ansonsten, würde ich diesen Bereich mit über18.de oder einem anderen kostenlosen Anbieter belegen.
Das heisst, mache eine geschlossene Benutzergruppe draus.
Leute, die in diesem Bereich reinwollen, müssten sich freischalten lassen von Dir.
Am besten gehst Du wie folgt vor jeder, der dieser Benutzergruppe beitrten will, muss über ein Login von über18.de oder einem ähnlichen Anbieter sich einloggen.
http://www.woltlab.de/de/forum/thread.php?postid=368966
Dort habe ich das Prinzip mal versucht zu erklären, wie es funzt... ist der letzte Beitrag auf dieser Seite.
Ich hoffe es hilft Dir ein bisschen weiter.
Gruß yve
__________________ Gruß yve
Jemand der niemals Fehler gemacht hat, hat nie was Neues ausprobiert.
Albert Einstein
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07.08.2004 17:50 |
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RE: Boardregeln und rechtliches |
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Zitat: Original von Boergi
Vielleicht kennt sich die Besitzern des Ero Boards auch mit meinem Problem aus
Ich habe in meinem Board auch einen Bereich für Liebe, Sex und Zärtlichkeit.
Jetzt meine Frage, kann ich belangt werden, wenn dort pornographische Dinge veröffentlicht werden (Bilderupload der User) oder einfach nur bestimmte Ausdrücke verwendet werden?
Reicht es, wenn ich Boardregeln habe, eine Einverständnisserklärung, die jeder bestätigen muss?
Gibt es irgendwo schon vorgefertige Einverständnisserklärungen? Bin im Formulieren von solchen Sachen nciht recht gut
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Ich habe Dir noch mal den Link hier gepostet (vom Jugendschutz.net), ich bin danach gegangen, was dort geschrieben wurde (wegen geschlossene Benutzergruppe) was bei uns zum Beispiel ein member ist, der hat Zugriff auf ALLE Bereiche bei uns im Board und musste vorher durch ein unsere angebotenen Altersverifikationssysteme durch gehen ..
Vielleicht hilft das Dir ja auch noch weiter.
http://www.jugendschutz.net/avs/index.html
http://www.jugendschutz.net/
und natürlich habe ich auch noch andere für dich
http://www.ueber18.de/
http://premium.freiab18.de/
http://www.x-check.de
Wenn ich noch Gesetztesauszüge finde (als PDF oder ähnliches) werde ich es auch noch mal posten.
Gruß yve
__________________ Gruß yve
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Albert Einstein
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von yve: 08.08.2004 21:14.
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08.08.2004 20:57 |
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P.S.: Wir haben es bei uns ganz anders gemacht, so brauchen wir nicht aufpassen, was wo gepostet wird und kommen mit dem Gesetzt nicht in Konflikt, wir haben alles, was auf die register.php leitet geändert mit kostenlosen altersverifikationen sowie mit x-check anmelde möglichkeit.
Auf unser board, kann sich keiner reg., der nicht unter 18 Jahre alt ist, der muss automatisch erst auf die altersverifikationseite sich prüfen lassen.
So ist man auf jeden Fall auf der sichern seite und man muss nicht unbedingt aufpassen, was in den Foren gepostet wird (solange dort keine Gäste lesen dürfen) und natürlich die Avatare jugendfrei sind.
Gruß yve
__________________ Gruß yve
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Albert Einstein
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08.08.2004 11:51 |
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Ich habe von über18.de und einigen anderen Seiten, die so was anbieten ein Gesetztesauszug erhalten, dort steht eindeutig drin, daß es erlaubt ist, nur bei 50.000.000 zugriffen im Monat, oder 50 Angestellten, sollte man einen Jugendschutzbeauftragen hinzuziehen.
Das einzige, was ich noch nicht hinbekommen habe (da beisse ich mir seid zirka 3 Monaten die Zähne aus) einen Backdoorschutz für die Registerseite einzubauen, so daß die nicht über register.php (wenn man die zufuss eingibt drauf kommt.
Habe deswegen schon unser Fummel (testboard) neu draufspielen müssen, da daß Board gar nicht mehr erreichbar war *ggg* (versuche es nämlich die ganze Zeit erst mal dort).
Irgendwann bekomme ich das auch noch hin *ggg
Gruß yve
__________________ Gruß yve
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Albert Einstein
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08.08.2004 15:16 |
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