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Impressumpflicht |
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Die seit Anfang 2002 verschärfte Impressumspflicht für Telediensteanbieter gemäß § 6 TDG gehört sicher derzeit zu einer der am häufigsten missachteten Vorschriften.
Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, muss jederzeit damit rechnen, von Konkurrenten oder Abmahnvereinen abgemahnt zu werden. Entsprechende Rechtsverstöße lassen sich sehr leicht durch eine Internetrecherche feststellen.Dies verleitet leider zunehmend einige "schwarze Schafe" dazu, Serienabmahnungen als Einnahmequelle zu missbrauchen oder gezielt als Mittel zur Behinderung von Mitbewerbern zu verwenden.
Gleichzeitig stellt ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen § 6 TDG eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EURO geahndet werden.
M f G ramfresser
__________________ LG Patrick alias ramfresser
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29.08.2006 00:27 |
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Zitat: |
02. Gilt die Impressumspflicht für alle Websites?
Nein. Nach dem TDG gilt die Impressumspflicht nur für geschäftsmäßige Teledienste. Der Betreiber einer privaten Homepage ist somit regelmäßig nicht verpflichtet, seine Website mit einem Impressum zu versehen. Lediglich, wenn die Website im Ausnahmefall doch unter die Geschäftsmäßigkeit fallen könnte. |
Quelle: http://haerting.de/
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29.08.2006 00:43 |
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Ich habe soeben mit Viktor Rücksprache gehalten.
Alle Webmaster die ihr Forum hier vorstellen möchten, können das gerne tun, aber nur mit einen gültigen Impressum.
Themen und Beiträge über ein Forum ohne Impressum, werden ohne weitere Angaben gelöscht.
__________________ LG Patrick alias ramfresser
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29.08.2006 19:55 |
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